Historie  

Die Geschichte und Gegenwart des privaten Rettungsdienstes in Deutschland

Sowohl der Rettungsdienst als auch der Krankentransport blicken in Deutschland auf eine lange Geschichte zurück, die aber vielen Mitbürgern so nicht bekannt ist. Lange Zeit, bevor sich Sanitäts- und Hilfsdienste dem Transport von Kranken und Verletzten widmeten, waren bereits private Anbieter in diesem Bereich der Dienstleistung tätig. In der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts wurde in verschiedenen ländlichen Regionen, aber auch in Großstädten, z.B. in Berlin, der gesamte Krankentransport von privaten Unternehmern durchgeführt. Um die Jahrhundertwende vom 19. zum 20. Jahrhundert verfügte ein gewerblicher Anbieter in Berlin bereits über einen modernisierten Fuhrpark von 30 Fahrzeugen mit Spezialeinrichtungen zum Befördern von Kranken und Verletzten.

Historisches Rettungsfahrzeug um 1920
Historisches Rettungsfahrzeug um 1920

Auch in der Folgezeit konnten sich viele private Unternehmer in diesen Bereichen etablieren. Die so gewachsenen und bestehenden Strukturen wurden letztendlich durch „Führererlaß“ vom 10. November 1942 und Verordnung vom 10. Januar 1943 zerschlagen. Alle Hilfs- und Sanitätsorgani-
sationen mit Ausnahme des Deutschen Roten Kreuzes waren nach 1933 verboten worden, nun wurde der Krankentransport ausschließlich in die Hände des DRK gelegt. Erklärten sich private Anbieter nicht bereit, unter dem Roten Kreuz zu arbeiten, mußten sie Verträge eingehen, nach denen sie nicht nur ihr Dienstleistungsangebot, sondern auch ihre Fahrzeuge und Ausrüstungen zu einem staatlich festgelegten Preis zu verkaufen hatten.

Nach Ende des „Dritten Reiches“ blieb in den Ländern der ehemaligen DDR der Krankentransport und Rettungsdienst Monopolaufgabe des DRK. Dort konnten sich erst nach der Wende private Unternehmen auch im Krankentransport und Rettungsdienst betätigen und damit aktiv am gesellschaftlichen Umbau und der wirtschaftlichen Neugestaltung mitwirken. In den alten Bundesländern wurden zwar bereits 1945 wieder Genehmigungen der Militärbehörden zur Durchführung von Krankentransport erteilt, allerdings in Süddeutschland ausschließlich an das DRK und in Norddeutschland ausschließlich an die Feuerwehr. Später wurden diese Genehmigungen auch auf die anderen Hilfsorganisationen ausgeweitet. Privaten Anbietern gelang es jedoch nicht, die schon bestehenden, künstlich geschaffenen Strukturen entscheidend zu verändern. Bis heute kann daher keinesfalls von einer Gleichbehandlung aller Dienstleistungsanbieter in den Bereichen Krankentransport und Rettungsdienst gesprochen werden.

Historischer Rettungswagen um 1960In den 70er Jahren wandelten sich Krankentransport und Rettungsdienst entscheidend. Während früher der schnelle Transport in die Klinik im Vordergrund stand, setzte sich nun die notfallmedizinische Versorgung direkt am Ort des Geschehens als wichtigste Aufgabe der Rettung immer mehr durch. Aufgrund straffer Entscheidungsstrukturen ist es privaten Unternehmen im Rettungsdienst immer gelungen, diese Neuerungen sofort umzusetzen. Schlagkraft und Effizienz des Rettungsdienstes wurden entscheidend verbessert.

Durch die Ausgliederung von Krankentransport und Rettungsdienst aus dem Bundespersonenbeförderungsgesetz und die Errichtung von 16 Landesrettungsdienstgesetzen ergab sich eine drastische Verschlechterung der Startchancen für private Unternehmer, obwohl sich der Bund nur unter der Prämisse aus dieser Gesetzgebung zurückgezogen hat, daß es hierdurch zu keinerlei Behinderung des freien Wettbewerbs und damit der „Privaten“ in den Landesrettungsdienstgesetzen kommt.

Die Realität sieht leider anders aus. Die Rettungsdienstgesetze sind ein schönes Beispiel für anachronistische Planwirtschaft, die mit Steuerungsinstrumenten wie Budgets für Vorhalteleistungen und theoretisch errechneten Bedarfsplänen operiert. Hier gibt es keinerlei Anreiz zum Ausschöpfen von Wirtschaftlichkeitsreserven. Zusätzlich muß der Steuerzahler bei Hilfsorganisationen und Feuerwehr landesweit nicht unerhebliche Subventionen für Errichtung und Betrieb von Rettungswachen oder Rettungsleitstellen aufbringen.

Der Bericht eines mutigen Fernsehjournalisten über die verkrusteten Strukturen einiger Hilfsorganisationen und über die kostengünstigen Konzepte der privaten Leistungsanbieter führte erste gewerbliche Rettungsdienste zusammen. Im Jahre 1985 bildeten diese Unternehmen den ersten und einzigen bundesweit agierenden Verband, den Bundesverband eigenständiger Krankentransport- und Sanitätshilfsdienste e.V., der sich später in BKS - Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste e.V. umbenannte.

Der BKS vertritt die Meinung, daß mit einer klaren Regelung des Krankentransports und der Notfallrettung als unabdingbarem Bestandteil von Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge allein nach qualitativen Gesichtspunkten und mit einer Deregulierung des Zugangs zu diesen Dienstleistungen ein sehr großes Einsparpotential freigesetzt werden könnte. Monopolistische Strukturen haben in einer freien Marktwirtschaft keinen Platz mehr. Der Staat bedient sich auch in anderen, durchaus sicherheitsrelevanten Bereichen so z.B. der Flugsicherung und der Atomabfallentsorgung der Dienstleistung durch „Private“.

Private Unternehmen im Krankentransport und Rettungsdienst beweisen im täglichen Einsatz, aber auch bei der Ausbildung von Rettungsassistenten, daß es möglich ist, qualitativ höchste Dienstleistung zu erbringen, ohne auf staatliche Subventionen zurückgreifen zu müssen.

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